Der Sterbefall ist eingetreten
Wenn der Sterbefall sich in der Wohnung ereignet, so ist der Arzt zu verständigen. In der Regel wird versucht den Hausarzt zu erreichen, da dieser die verstorbene Person kennt und mit der Krankenanamnese vertraut ist.
Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, ist der diensthabende Bereitschaftsarzt zu verständigen. Die Telefonnummer kann man z.B. aus der Tagespresse erfahren.
Für die Ausstellung des Totenscheines ist der Personalausweis bereitzuhalten.
Der herbeigerufene Arzt wird den Verstorbenen untersuchen und den Totenschein (Leichenschauschein) ausstellen. Der Totenschein ist dann komplett dem Bestatter zu übergeben, der den Verstorbenen überführt.
Ein individueller Abschied ist möglich, da der Verstorbene bis zu 24 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause bleiben kann.
Im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz, wird automatisch ein Arzt verständigt. Durch die Angehörigen ist meist hinterlegt, welches Bestattungsinstitut mit der Überführung beauftragt werden soll.
Im Trauerfall
Wer im Trauerfall informiert werden muss
- Arbeitgeber / Arbeitsamt / Amt für Arbeit (Jobcenter)
- Finanzamt
- Telefongesellschaft (wenn Anschluss still gelegt werden soll)
- Gas, Strom, GEZ und Abonnements kündigen, bzw. Namensänderung mitteilen
- Geldinstitute
- Gericht (Nachlass, Erbschein)
- Gewerkschaft
- Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Kfz
- Mitgliedschaft bei Vereinen
- Rentenversicherung (Witwenrente) (Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
- Sonstige Haftpflicht-, Renten-, Rechtsschutz- und Sachversicherungen
- Vermieter
- Versicherung
- Wohngeldstelle
Gern helfen wir auch bei diesen Angelegenheiten.